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Förderung aktiver Teilnahmen an wissenschaftlichen Veranstaltungen

(Reisekostenzuschüsse)

 

Das Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät stellt für die Studienjahre 16/17 und 17/18 Mittel für die Förderung der Mobilität von DoktorandInnen zur Verfügung. Für Kongress-/Konferenzbesuche mit Präsentation (Vortrag oder Poster) und für den Besuch von Sommerschulen (mit engem Bezug zum Dissertationsprojekt) können Reisekostenzuschüsse beantragt werden.

 

Abwicklung über die Doktoratschule in 3 Schritten / mit 5 Formularen:

 

  1. Unmittelbar nach Einreichung des Konferenzbeitrages (Vortrag oder Poster) bzw. Bewerbung an die Sommerschule:
    Abgabe der Voranmeldung des Reisekostenantrages mit Schätzung der Kosten. Diese wird für die Budgetkalkulation benötigt, um eine möglichst faire Verteilung der Mittel über das gesamte Jahr zu erreichen.

  2. Sofort nach Annahme des Beitrages (Vortrag oder Poster) bzw. Bestätigung der Zulassung zur Sommerschule:
    Einreichen des Vollantrages für einen Reisekostenzuschuss mit allen erforderlichen Beilagen. Das Koordinationsteam der Doktoratschule bemüht sich um rasche Abwicklung der Anträge und Rückmeldung über den möglichen Reisekostenzuschuss, um möglichst kostengünstige Buchungen zu ermöglichen.
    DoktorandInnen, die über Projekte angestellt sind* müssen ein zusätzliches Formular ausfüllen. Dieses bitte gemeinsam mit dem Vollantrag an die Doktoratschule einreichen.

  3. Spätestens drei Wochen nach der Reise:
    Einreichung der Abrechnung mit allen Originalbelegen. Bitte auch dieses zusätzliche Formular ausfüllen. Beide Formulare bitte an die Doktoratschule.

 

* Kostenzuschüsse über diese Schiene können ausschliesslich von DoktorandInnen beantragt werden, die kein Beschäftigungsverhältnis an der Universität (über Globalbudget oder Drittmittelprojekte) haben. (Ausnahme: Beschäftigung in Drittmittelprojekten von Fördergebern, die keine Reisekosten bezahlen). Beantragt werden können Reisekosten, Hotelkosten, Teilnahmebeiträge. (Nicht finanziert werden Conference Dinners, Sight-Seeing-Programme, Verpflegung u.ä.).

 

Die Zuerkennung von Mitteln orientiert sich an einer möglichst sparsamen Kalkulation der Reisekosten. Bitte beachten Sie, dass wegen der Begrenztheit der Mittel Kosten für Reisen nach Übersee keinesfalls vollständig erstattet werden können (Zuschüsse sind auch hierfür möglich).

Kontakt

Leitung Doktoratsschule
Universitätsplatz 2/EG, 8010 Graz
Assoz. Prof. Mag.rer.nat. PhD Stephan VOGEL Telefon:+43 (0)316 380 - 8478

Sprechstunde:
nach Vereinbarung

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